Tätigkeiten:
Der Elternverein einer Schule ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule. Erfüllt der Elternverein diese Voraussetzung, so stehen ihm die im Schulunterrichtsgesetz aufgezählten Vertretungsrechte der Eltern zu. Die Schulen sind daher auch gesetzlich verpflichtet, die Arbeit der Elternvereine zu unterstützen. Dort, wo es dem einzelnen Elternteil oft schwer fallen mag, sein Anliegen der Schule mitzuteilen bzw. wo es um die Interessen mehrerer Schüler und Eltern geht und eine Koordination der Willensbildung erforderlich ist soll der Elternverein unterstützen.
Zu den Aufgabe des Elternverein zählen insbesondere:
- aktive Unterstützung der Gemeinschaft Schule – Eltern – Kinder
- Verbesserung der Schulausstattung, um unseren Kindern ein modernes Umfeld zum Lernen miteinander zu bieten
- Unterstützung der einzelnen Klassen bei Projekten
- Förderung von Legastheniekurs, Theatergruppe, Rechentraining und Rechtschreib-Lesetraining durch die Übernahme der Raummiete
- Organisation des Schulfestes, der Schulschifahrt und anderer Veranstaltungen
- Finanzielle Hilfe für finanziell schlechter gestellte Familien
Für die Durchführung dieser Aktivitäten sind finanzielle Mittel erforderlich, die der Elternverein aus den Beiträgen und Einnahmen aus Veranstaltungen, allen voran das Schulfest, bezieht. Die Mitarbeit aller im Elternverein tätigen Personen ist freiwillig und ehramtlich.